Wie ist der Ablauf?
Wie gehen wir vor?
Der erste Termin in unserer Praxis ist eine Erstberatung bei der wir nach umfangreicher Bemessung der Zähne und Prüfung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, Ihnen Auskunft über Art, Dauer und ggf. Kosten der Behandlung erteilen.
Sollten Sie sich für eine Behandlung in unserer Praxis entscheiden, werden die für die Behandlungsplanung notwendigen Unterlagen erstellt. Diese bestehen aus einer Abformung des Ober-und Unterkiefers, Fotografien des Gesichts und 2 Röntgenaufnahmen. Nach der Auswertung dieser Unterlagen wird ein individuell auf Sie, bzw. Ihr Kind abgestimmtes ganzheitliches Behandlungskonzept erstellt. Dieses wird Ihnen in einem weiteren Termin erläutert.
Der erstellte Behandlungsplan wird nach einer ausführlichen Behandlungsbesprechung Ihrer Krankenkasse von uns zur Bewilligung übermittelt. Bei Privatpatienten ist die eigenständige Einreichung des Heil- und Kostenplanes bei der jeweiligen Versicherung erforderlich. Nach Planbewilligung erfolgt die Eingliederung der herausnehmbaren, bzw. die Vorbereitung für die feste Zahnspange. Bei einer geplanten festsitzenden Apparatur vereinbaren wir 1-2 kurze Termine zur Vorbereitung und einen längeren Einsetztermin. Letzterer findet an einem Vormittag statt.
Die Kontrollen bzw. das Neujustieren sowohl der herausnehmbaren, als auch der festsitzenden Zahnspange erfolgt meist in Abständen von 6-8 Wochen.
Was ist Kieferorthopädie und warum ist sie gut?
Kieferorthopädie ist ein Teilbereich der Zahnmedizin. Dieser befasst sich mit der Vorbeugung, Früherkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und beugt Karies und Parodontose vor. Das Ziel ist die Wiederherstellung einer für den Patienten und dessen Zähne optimalen Kaufunktion.
Gerade Zähne haben einen maßgeblichen Einfluss auf unsere Gesundheit und Lebensqualität, denn falsch stehende Zähne behindern eine gründliche Zahnreinigung und erhöhen so das Risiko von Karies und Parodontose. Ein falscher Biss kann unter anderem zu erschwertem Abbeißen, Verspannungen, Schwindel, Verdauungs- und Hörstörungen führen.
Nicht zuletzt sind schöne Zähne ein wichtiger Aspekt für unsere Zukunft. Wir erhalten durch sie mehr Selbstbewusstsein und werden für unser Leben gestärkt.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Wann eine kieferorthopädische Behandlung begonnen wird, ist individuell abhängig von Wachstum, Zahnwechsel und der Art der Fehlstellung.
Kieferorthopädische Frühbehandlungen werden im Milchgebiss oder frühen Wechselgebiss im Alter von ca. 4-9 Jahren bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen und oder ausgeprägten Kieferfehllagen durchgeführt. Ein rechtzeitiger Beginn vermeidet häufig teure, behandlungsaufwendige und meist komplizierte kieferorthopädische Behandlungen im höheren Alter.
Bei funktionskieferorthopädischen Behandlungen von Kindern und Teenagern, d.h. bei Korrekturen falscher Bisslagen und Zahnfehlstellungskorrekturen ist das Wachstum entscheidend für eine erfolgreiche Kieferumstellung. Die Behandlungen sollten daher vor dem pubertären Wachstumsschub begonnen werden. Dieser ist bei Mädchen meist zwischen 11 und 13 Jahren, bei Jungen hingegen oft erst zwischen 13 und 15 Jahren. Auch sollte nach Möglichkeit die Behandlung vor Abschluss des Zahnwechsels (es sollten also noch Milchzähne vorhanden sein) erfolgen, da somit Platzdefizite vermieden bzw. eingeschränkt werden können.
Was sind “kieferorthopädische Indikationsgruppen” – “KIG”?
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen gelten durch einen Beschluss des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen und traten im Januar 2002 in Kraft.
Anhand des sogenannten KIG-Systems bewertet der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Kieferorthopäde), ob der Grad der vorliegenden Fehlstellung in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fällt. Erst ab einer Einstufung in den Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Hierzu beraten wir gerne in unserer Praxis.