Kieferorthopädische Indikationsgruppen
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen („KIG“) gelten durch einen Beschluss des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen und traten im Januar 2002 in Kraft.
Anhand des sogenannten KIG-Systems bewertet der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Kieferorthopäde), ob der Grad der vorliegenden Fehlstellung in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fällt. Erst ab einer Einstufung in den Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.